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Allgemeine Geschäftsbedingungen KompaVan

1. Geltungsbereiche

Die nachstehenden “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” gelten für alle Bestellungen (Käufe) und der damit verbundenen Lieferung oder Abholung von Neuprodukten wie Fahrzeugeinrichtungen und allen anderen neuen oder gebrauchten Produkten von Kompatech (KompaVan), die der Kunde im Internet per E-Shop, Email, per Fax, per Post, oder per Telefon bei Kompatech bestellt, oder direkt im Mitnahmeshop einkauft. Das Bestell- und Lieferangebot gilt für die gesamte Schweiz und Lichtenstein, soweit nicht anderes vereinbart. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Bestellungen aus und Lieferungen innerhalb der Schweiz und Lichtenstein. Kompatech behält sich ausdrücklich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Version der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gelten ausschliesslich die Kauf- und Lieferbedingungen von Kompatech. Es werden keine fremden Kauf- und Lieferbedingungen anerkannt in sofern diese nicht separat und vorgängig, vertraglich ausgehandelt und unterzeichnet werden und Bestandteil eines Gesamtprojektes sind.

1.1 Angebote

Kompatech (KompaVan)erstellt auf Wunsch individuelle und unverbindliche Angebote. Angebote für Fahrzeugeinrichtungen anhand unseres 3-D Zeichnungsprogrammes und den dafür notwendigen Fahrzeuginformationen, wie Marke, genaues Modell und Ausführung, sowie Baujahr und genaue Ausstattung. Um ein kostenloses und schnelles Angebot erstellen zu können, versucht Kompatech immer alle nötigen Informationen vorgängig via Telefon, Mail, oder Besprechung an unserer Geschäftsadresse zu erhalten. Die Angabe aller nötigen Informationen zum Fahrzeug liegt in der Verantwortung des Kunden.  Angebote aus solchen, vollständig vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen sind kostenlos und unverbindlich. Entsteht auf Basis von Kundenangaben (bzw.Fahrzeuglieferant, Garagist) zum Fahrzeug eine Bestellung und es stellt sich zum Zeitpunkt des Einbaus heraus, dass es sich um ein anderes Fahrzeug handelt, bzw. Das angelieferte Fahrzeug nicht genau den Angaben auf unserem Angebot (Auftragsbestätigung) entspricht, so liegt die Verantwortung für Mehrkosten beim Kunden. Solange das Kundenfahrzeug nicht von uns vor Ort gesichtet und ausgemessen wurde, können wir keine Verantwortung für das passen von Produkten übernehmen. Erhalten wir vom Kunden ein bestehendes Angebot eines Mitbewerbers, so gehen wir bei einem direkten Gegenangebot davon aus, dass alle nötigen Abklärungen über die genaue Fahrzeugausführung bereits vorab gemacht wurden. Eine Bestellung aus einem solchen Gegenangebot und dem damit verbundenen Risiko für Fehler in der Fahrzeugdefinierung unterliegt ebenfalls der Verantwortung des Kunden. 

2. Vertragsabschluss/Bestätigung

Bestellungen erfolgen online im Webshop, per Email, per Post, per Telefon, oder persönlich bei uns vor Ort. Ein Vertrag zwischen Kompatech (KompaVan)und dem Kunden kommt erst mit Erhalt einer von Kompatech nachträglich per Email oder Post zugesandten Auftragsbestätigung zustande und bedarf keiner Unterschrift. Die im Onlineshop automatisch versendete Bestellbestätigung entspricht noch nicht einer definitiven Auftragsbestätigung. Erfolgt kein Wiederruf einer bestätigte Bestellung, innert einer Frist von 2 Arbeitstagen ab Bestätigungsdatum, so gilt der Auftrag automatisch als unverändert angenommen. 

Die Annahme einer Bestellung durch Kompatech erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit bestellter Ware, zum Zeitpunkt der Besellung. Ist eine bestellte Ware unerwartet nicht mehr lieferbar, so erfolgt keine Auftragsbestätigung und es entsteht kein Vertragsverhältnis. In solchen Ausnahmefällen werden Sie von uns kontaktiert. Die bei Onlinebestellungen automatisch versendeten Bestellbestätigungen gelten nicht als verbindliche Auftragsbestätigung.

2.1 Rücktritt/Rücknahme

Ein bestätigter Auftrag kann innerhalb von 2 Werktagen ab Bestätigungsdatum kosten-unwirksam annulliert werden. Eine Annullation bedarf der schriftlichen Form. Nach Ablauf der Frist ist ein Rücktritt nicht mehr kostenfrei möglich und alle bisher entstandenen und laufenden Kosten werden in Rechnung gestellt. Bestellte und/oder gelieferte Lagerartikel können nur in tadellosem, unbenutztem Neuzustand zurückgenommen werden. Vormontiertes Material, speziell bestellte, Nicht-Lager-Artikel, sowie Material in Nicht-Standard-Farben, speziellen Ausführungen und Sonderanfertigungen können nicht zurückgegeben werden. Material aus Projekten kann nicht zurückgegeben werden um einen Rechnungsabzug zu erwirken. Für zurückgegebenes Material erfolgt keine Rückvergütung. Bereits entstandener Transport-, Verzollungs- und Verpackungsaufwand bleibt in jedem Falle geschuldet und wird auch bei Rücknahme verrechnet. Korrekte und unbeschädigt gelieferte Bestellungen, welche der Kunde aus irgendwelchen Gründen zurückgeben oder umtauschen möchte, müssen, wenn in Absprache mit Kompatech auf Kosten und Risiko des Kunde umgehend an unsere Geschäftsadresse, gut vor Transportschäden geschützt und Transportsicher verpackt zurückgeschickt werden oder ähnlich verpackt an unseren Spediteur übergeben werden. Die Kosten gehen voll zu Lasten und auf Risiko des Kunden. Davon ausgeschlossen sind beschädigte oder fehlerhafte Lieferungen. Die Entsorgung von beschädigten Lieferungen bleibt Sache des Kunden. Es erfolgt keine kostenlose Abholung.

3. Widerruf

Kompatech behält sich das Recht vor, bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses durch eine separate Auftragsbestätigung die Bestellung rückgängig zu machen, anzupassen oder mit dem Kunden neu zu verhandeln.

4. Lieferung/Verzug

Die bei KompaVan bestellte Ware kann nur an eine Adresse in der Schweiz oder Lichtenstein geliefert werden. Soweit vollständig an Lager, wird die Bestellung innerhalb von ca.1 Woche nach versendeter Auftragsbestätigung an die vom Kunden angegebene Adresse versandt, oder für den Kunden im Abhollager bereitgestellt. Sollte die bestellte Ware nicht oder nicht vollständig an Lager sein, erfolgt eine diesbezügliche Mitteilung an den Kunden, mit Angabe einer ungefähren und unverbindlichen Lieferfrist. Handelt es sich bei der bestellten Ware nicht um Lagermaterial, so veranlasst Kompatech nach eigenem Ermessen eine Direktlieferung vom Hersteller direkt zum Kunden, oder in unser Lager für die Abholung durch den Kunden bzw. den Weiterversand zum Kunden. Teillieferungen finden im Normalfall nicht statt können aber auf Wunsch mit Verrechnung der Mehrkosten für den Kunde angeboten werden.

Bei Lieferungen zu Privatadressen und Direktlieferungen ab Werk erfolgt im Normalfall eine vorherige, telefonische Avisierung des Spediteurs. Dies kann jedoch nicht garantiert werden und liegt nicht in unserer Hand. Die Avisierung ist jeweils abhängig vom ausführenden Spediteur oder/und Fahrer und wird nicht garantiert. Bei normalen Stückgutlieferung können keine genauen Anlieferungszeiten gewünscht, genannt oder garantiert werden. Terminlieferungen sind kostenpflichtige Zusatzdienstleistungen und müssen in jedem Falle mit Kompatech, vorgängig bei Bestellung abgesprochen werden. Die Mehrkosten werden separat in Rechnung gestellt.

4.1 Lieferfristen

Lieferfristen sind unverbindliche ca. Angaben und hängen von vielen unterschiedlichen Faktoren ab, die nicht unserer Hand liegen. Kompatech gibt keine genauen Lieferfristen an, sondern lediglich Lieferwochen bzw. ungenaue Angaben. Speziell bei Direktlieferungen ab Werk. Die Nichteinhaltung von genannten Lieferfristen von Kompatech berechtigen nicht zum Rücktritt oder zu Ersatzleistungen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur dann zulässig, wenn die Lieferung auch nach einer von Kompatech genannten, angemessenen Nachfrist nicht erfolgt ist und keine weitere Frist angegeben werden kann. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausdrücklich ausgeschlossen.

4.2 Lieferkosten

Lieferkosten sind bei Projekten und bei Werklieferungen im Preis miteingerechnet, oder bei Bestellungen von Lagermaterial separat ausgewiesen. Die Lieferkosten umfassen entweder die Lieferung ab Lager Embrach bis zum Kunden, oder direkt vom Herstellerwerk zum Kunden. So werden unnötige Transportwege und Wartefristen verhindert. In speziellen Fällen erfolgt die Lieferung zuerst in unser Lager zur Kontrolle und wird dann direkt zum Kunden weiterversandt oder für eine Abholung bereitgestellt. Bei Bestellmengen welche unsere Lagerbestände übersteigen, erfolgt eine Direktlieferung ab Werk ohne Mehrkosten für den Kunden.

4.3 Lieferbedingungen

Das Versandrisiko geht auf den Käufer über, sobald Kompatech (KompaVan) die Ware an den Transportdienstleister weitergegeben hat. Dies gilt auch dann, wenn die Transportkosten im Kaufpreis eingerechnet sind, oder von Kompatech (KompaVan) getragen werden. Kompatech (KompaVan) bietet keine separate Transportversicherung an. Bei Streckengeschäften des Lagers unseres Vorlieferanten, geht das Risiko sowohl auch bei Franko Geschäften, auf den Käufer über.

Die Lieferungen erfolgen via LKW franko Bordsteinkante oder mittels Paketdienstleister. Das Einbringen des Materials in Gebäude ist immer Sache des Kunden und gehört nicht zur Lieferdienstleistung dazu. Bei sehr grossen Bestellungen oder übergroßem und sehr schweren Material ist ohne vorherige Absprache, das Abladen des LKW ebenfalls Sache des Kunden. Dazu nötige Hebegeräte wie Stapler usw. sind Kundenseitig und auf eigene Kosten zu organisieren und zu bedienen. Die Lieferung muss zwingend vom Kunden oder einem Berechtigten Vertreter des Kunden, entgegen genommen werden. Ein Abladen ohne Anwesenheit erfolgt nur in Ausnahmefällen und auf eigenes Risiko des Kunden. Das Material wird dann nicht eingebracht und lediglich z.B. vor dem Gebäude abgestellt, also möglicherweise dem Wetter, Diebstahl und Vandalismus ausgesetzt. Beim deponieren der Lieferung auf Wunsch des Kunden kann die angelieferte Ware nicht auf Transportschäden überprüft werden und Transportschäden können nicht über die Versicherung des Spediteurs geltend gemacht werden. Das Risiko solcher Transportschäden liegt beim Kunden.  

4.4 Lieferschäden/Fehler 

Die Lieferung ist umgehend bei Entgegennahme auf äussere Schäden zu überprüfen. Ist die Verpackung auch nur leicht beschädigt, so muss dies direkt vom Chauffeur auf den Lieferpapieren notiert, fotografiert und vom Kunden und Chauffeur unterzeichnet werden. Werden Transportschäden an der Verpackung nicht direkt beim Abladen, zusammen mit dem Fahrer rapportiert, so erlischt jeglicher Anspruch daraus und eine Haftung vom Transporteur wird immer abgelehnt. Für Transportschäden übernimmt Kompatech keine Haftung. Werden weiter Schäden nachträglich festgestellt, die eindeutig nicht vom Transport stammen können, oder wird fehlendes Material nach dem Auspacken festgestellt, so sind diese innerhalb von 24h aber spätestens nach 3 Werktagen bei uns zu melden. Danach kann Kompatech jede Haftung ablehnen.

4.5 Verpackung

Verpackungsmaterial und Paletten werden nicht zurückgenommen und müssen vom Kunden auf eigene Kosten entsorgt werden. Europaletten müssen auf Verlangen des Fahrers ausgetauscht werden. Wir behalten uns das Recht vor, nicht getauschte Europaletten zum Neupreis zu verrechnen.

Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.

5. Preis / Bezahlung

Alle Artikelpreise verstehen sich in Schweizer Franken exkl. Mehrwertsteuer. Bei Lagerartikeln werden zusätzliche Versandkosten berechnet. Kompatech (KompaVan) kann jederzeit die Preise ändern oder anpassen. Massgebend für den Preis einer Bestellung ist der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende und bestätigte Preis. Die Bezahlung der Ware erfolgt nach Vereinbarung via Rechnung, unterschiedlicher Zahlungsmöglichkeiten im Webshop oder im per Überweisung im Voraus, oder zusätzlich mit Barzahlung/Maestro/Kreditkarte, bei Abholung und 1. Kauf, ab Lager. Bei Kauf auf Rechnung gilt die Zahlungsfrist auf unserer Rechnung. Es sind keine Rechnungsabzüge ohne vorherige Absprache gestattet. Der Käufer darf  Zahlungen wegen Beanstandungen oder aus anderen Gründen nicht zurückhalten oder verzögern. Zahlungsfristen bleiben immer unverändert bestehen und sind einzuhalten solange mit Kompatech (KompaVan) keine neuen Zahlungsfristen vereinbart wurden.

5.1 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gesamte Ware Eigentum von Kompatech.

6. Abhollager

Sollte der Kunde aus irgendeinem Grund, die bestellte und von Kompatech bestätigte Ware nach Abholtermin-Absprache nicht innerhalb von 5 Werktagen im Abhollager abholen, so wird automatisch Rechnung gestellt und der Kunde muss sich für das weitere Vorgehen mit Kompatech in Verbindung setzen. Ein nach Ablauf der 10 Tägigen Abholfrist gewünschter Abholtermin muss mit Kompatech abgesprochen werden, sowie die nachträgliche Auslieferung der Ware, welche separat bestätigt und in Rechnung gestellt wird. Wird die ausdrücklich zur Selbstabholung bestätigte Ware nicht innerhalb von 5 Werktagen abgeholt, so kann Kompatech zusätzliche Lagerkosten berechnen, je nach Menge und Platzbedarf der bereitgestellten Ware und es ist ein neuer Abholtermin, verbindlich abzusprechen, ansonsten kann die bestellte Ware wieder für den Verkauf freigegeben werden. Nach Freigabe muss ein neuer Termin abgesprochen werden, da die Lagerverfügbarkeit nicht mehr gewährleistet werden kann. Ein bestätigter Auftrag gilt jedoch weiterhin als verbindlich und wird in jedem Falle mit zusätzlichen Kosten für neues Verpacken usw. in Rechnung gestellt. Nichtabholung der Ware bewilligt nicht zum Rücktritt aus dem Vertragsverhältnis und der volle Rechnungsbetrag und weitere entstandene Kosten sind in jedem Falle termingerecht geschuldet.

7. Einbaubedingungen

Das Fahrzeug muss pünktlich zum vereinbarten Einbautermin bei uns angeliefert werden. Eine frühere Anlieferung kann jederzeit vereinbart werden. Erfolgt unerwartet eine verspätete Anlieferung des Fahrzeuges, so muss ein neuer Einbautermin vereinbart werden, insofern das geplante Zeitfenster für den Ausbau nicht mehr ausreicht. Der Kunde muss sich in diesem Falle nach den Terminmöglichkeiten von Kompatech richten. Für daraus entstandene Ausfallzeiten haftet der Kunde. 

Das Fahrzeug muss in Betriebssicherem und Fahrtüchtigem Zustand, grob gereinigt und soweit ausgeräumt wie für den Ausbau nötig, bereitgestellt werden.

Es werden alle vom Kunden bestellte und Bestätigte Komponenten abgerechnet. Auch dann, wenn z.B. bereits Herstellerseitig unerwartet Komponenten der Ladungssicherung, Bodenplatten und Wandverkleidungen verbaut wurden. In Absprache mit dem Kunden wird in diesem Falle vereinbart, ob die bestehenden bereits verbauten Komponenten, bleiben sollen oder ob die neu bestellten Komponenten verbaut werden sollen. Entsteht ein Mehraufwand für das ausbauen und Entsorgen von bestehenden Einrichtungskomponenten, welcher nicht vorher bekannt bzw. abgesprochen und eingerechnent war, so kann dieser Mehraufwand in Rechnung gestellt werden.

Nicht vom Kunden mitgeteilte Sonderausstattung im Laderaum kann den geplanten Einbau verzögern, behindern oder verhindern. Dadurch entstehender Mehraufwand kann Mehrkosten verursachen, welche verrechnet wird. 

Sollten Fahrzeugspezifische Gegebenheiten dem Einbau von Zubehörteilen, Wandverkleidungen,Ladungssicherung usw. in die Quere kommen, verhindern oder eine neue Position verlangen, so berechtigt dies keine Preisreduktion, Rückgabe von Bestandteilen oder dem Rücktritt vom Vertrag. In solchen Fallen versuchen wir mit dem Kunden eine Kompromisslösung zu finden.

Sollte es aus Gründen von unerwarteten, herstellerseitigen Anpassungen im Laderaum, wie neuen Verkleidungen o.Ä. zu leichten Neupositionierungen der Fahrzeugeinrichtung kommen, so versuchen wir bestmöglich darauf zu reagieren. Es ist jedoch nie ganz auszuschliessen, dass sich dadurch die Platzverhältnisse im Laderaum geringfügig verändern können, Wandabstände grösser werden oder Gangmasse etwas enger werden. Solche Anpassungen berechtigen nicht zu Preisreduktionen oder Kostenlosem Umbau der Einrichtung. Bei solchen Problemen finden wir einen Kompromiss.

Wird das Fahrzeug mit Werkzeug, Maschinen oder Material angeliefert, so übernehmen wir keine Haftung für Beschädigung oder Verlust. Wir gehen bei der Offerierung immer von einem leeren Fahrzeug aus, und behandeln  Kundenmaterial  mit größtmöglicher Vorsicht. Das Ladegut bleibt jedoch in der Verantwortung des Kunden.

Bestehende Schäden am angelieferten Fahrzeug müssen vom Kunden offen kommuniziert werden. Es werden keine versteckten Schäden und Mängel anerkannt und vergütet. Sichtbare Schäden an der Aussenhaut des Fahrzeuges werden von uns bei Fahrzeuganlieferung mit dem Kunden rapportiert und beidseitig mit Unterschrift bestätigt. Bei Fahrzeuganlieferung ausserhalb unserer Betriebszeiten wird das Fahrzeug am nächsten Arbeitstag kontrolliert und alle bestehenden Schäden mit Fotos und Rapport festgehalten. Für solche Schäden wird jedoch keine Haftung übernommen. 

Für Beschädigungen im Laderaum bei Neufahrzeugen führen wir lediglich eine grobe Sichtkontrolle durch und rapportieren auffällige Schäden mit Fotos beim noch nicht ausgebauten Fahrzeug. Kleinere Kratzer nach dem Aubau sind möglich und können nie zu 100% ausgeschlossen werden. Bei bereits gebrauchten Fahrzeugen rapportieren wir keine Schäden des Laderaumes und lehnen die Haftung generell ab.

Für Schäden am Fahrzeug, welche vor oder nach dem Ausbau und während unserer Abwesenheit am unbeaufsichtigten Fahrzeug durch Unwetter, Vandalismus, Einbruch oder durch Tiere entstehen können, wir keine Haftung übernehmen. Die Kundenfahrzeuge werden auf einem öffentlich zugänglichen Areal abgestellt und müssen kundenseitig gegen alle Risiken versichert werden. 

Schäden welche während unseres Ausbaus entstehen, lassen wir auf Wunsch des Kunden professionell beheben. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für Ausfallzeiten der Fahrzeuge.

9. Datenschutz
Kompatech versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und der einschlägigen Rechtsnormen zu beachten. Die vom Kunden eingegebenen Daten werden vertraulich behandelt. Die anlässlich der Entgegennahme und Abwicklung der Bestellung anfallenden Kundendaten werden ausschliesslich für interne Marktforschungszwecke genutzt. Eine Weitergabe an Drittunternehmen erfolgt nur insoweit, als dies zur ordnungsgemässen Leistungserbringung erforderlich ist. In Übereinstimmung mit Art. 8 des Datenschutzgesetzes hat der Kunde jederzeit das Recht, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen. Kompatech setzt moderne Sicherheitstechnologie ein, um die persönlichen Daten des Kunden zu schützen. Der Kunde erklärt sich mit Auftragsannahme mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden.

10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Der Gerichtsstand ist Zürich.

Kundendienst

Es stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Kompatech GmbH
Tannenstrasse 105. 8424 Embrach

Tel 043 299 03 35
Mail: Info@kompatech.ch